ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
  (STAND: OKTOBER 2009)
I. GELTUNGSBEREICH
 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
 von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang
 für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
 (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und
 ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
 Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung
 des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen
 wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
 dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
 Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu
 bestätigen.
 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
 bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
 für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
 dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
 3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
 gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig
 in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens,
 des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche
 verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen
 gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
 oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
 und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
 Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden
 Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen
 und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen
 die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
 3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
 Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
 Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass
 sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels
 erhöht.
 4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
 Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche
 Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug
 ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen
 in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
 Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
 Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
 5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
 Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer
 Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
 die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
 Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
 gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
 6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung
 des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss
 bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
 im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten
 Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung
 zu verlangen.
 7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
 Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
 vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag
 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern
 5 und/oder 6 geleistet wurde.
 8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
 gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME
 DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
 bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der
 vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
 Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
 Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin
 vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
 des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
 nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem
 Hotel in Textform ausübt.
 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
 Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten
 Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet,
 so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und
 den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde
 ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten
 Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensionsund
 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der
 Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
 Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
 1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
 Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem
 Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
 anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der
 Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte
 Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer
 vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel
 ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
 Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
 - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
 Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
 - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe
 vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum
 Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
 - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
 der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
 oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann,
 ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
 zuzurechnen ist;
 - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
 - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
 4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
 Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
 soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
 zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00
 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
 verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung
 bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
 stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
 nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein
 oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
 1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
 Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen
 sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
 wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden,
 die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
 beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung
 von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung
 des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
 gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
 wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
 bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
 beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
 gering zu halten.
 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
 Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des
 Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren
 und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und
 Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme
 des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel
 empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,
 auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
 kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
 auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
 deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
 Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die
 Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
 4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
 behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf
 Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss
 von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden
 Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
 1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder
 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
 Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
 3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
 – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
 Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt
 und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der
 gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
 ist ausgeschlossen.
 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
 der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
 Vorschriften.
© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. Stand: Oktober 2009
 
